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   LSG Schleswig-Holstein, 21.12.2011 - L 6 AS 190/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,7378
LSG Schleswig-Holstein, 21.12.2011 - L 6 AS 190/11 B ER (https://dejure.org/2011,7378)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.12.2011 - L 6 AS 190/11 B ER (https://dejure.org/2011,7378)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - L 6 AS 190/11 B ER (https://dejure.org/2011,7378)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Übernahme der Kosten für einen außerschulischen Nachhilfeunterricht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.12.2011 - L 6 AS 190/11
    Hintergrund dieser gesetzlichen Neuregelung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (BVerfGE 125, 175) in der beanstandet wurde, dass Ausgaben für das Bildungswesen bei der Regelbedarfsfeststellung bisher vollständig unberücksichtigt geblieben waren.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.12.2011 - L 6 AS 190/11
    Bei der erforderlichen Überprüfung der Sach- und Rechtslage ist im Bereich der Leistungen nach dem SGB II die Erfolgsaussicht der Hauptsache zwar grundsätzlich nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (vgl. BVerfG vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05 zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen, 11.07.2016 - L 3 AS 1810/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistung zur Bildung und Teilnahme; schulische

    LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - L 6 AS 190/11 B ER - juris Rdnr. 35 [Aufmerksamkeitsstörung mit Hyperaktivität]; Brose, NZS 2013, 51 [55]; vgl. hierzu auch Sächs. LSG, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - L 2 AS 1285/14 B ER - NZS 2015, 197 = ZFSH/SGB 2015, 156 ff. = juris Rdnr. 18 f.).

    Auch Erfolge von außerschulischer Lernförderung in der Vergangenheit können für die Erforderlichkeit einer weiteren Lernförderung sprechen (vgl. Schlesw.-Holst. LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - L 6 AS 190/11 B ER - juris Rdnr. 36).

  • LSG Sachsen, 14.01.2016 - L 3 BK 12/14

    Förderunterricht; Kostenübernahme für eine die schulischen Angebote ergänzende

    In der Rechtsprechung wird auch - allerdings eher unter dem Gesichtspunkt der zusätzlichen Erforderlichkeit - geprüft, ob sich die Maßnahme auf Unterrichtsinhalte bezieht und damit eine Maßnahme der Lernförderung ist (vgl. für Dyskalkulie oder eine Legasthenie: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2011 - L 2 AS 622/14 B ER - juris Rdnr. 28; Schlesw.-Holst. LSG, Beschluss vom 26. März 2014 - L 6 AS 31/14 B ER - info also 2014, 132 ff. = FEVS 66, 138 ff. = juris Rdnr. 31 f.; Hess. LSG, Urteil vom 13. November 2015 - L 9 AS 192/14 - juris Rdnr. 35) oder ob es sich um Leistungsschwächen beim Schüler handelt, derentwegen er auf vorrangige Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) zu verweisen ist (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Mai 2011 - L 5 AS 498/10 B ER - juris Rdnr. 29 [Konzentrationsschwäche]; Schlesw.-Holst. LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - L 6 AS 190/11 B ER - juris Rdnr. 35 [Aufmerksamkeitsstörung mit Hyperaktivität]; Brose, NZS 2013, 51 [55]; vgl. hierzu auch Sächs. LSG, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - L 2 AS 1285/14 B ER - NZS 2015, 197 = ZFSH/SGB 2015, 156 ff. = juris Rdnr. 18 f.).

    Auch Erfolge von außerschulischer Lernförderung in der Vergangenheit können für die Erforderlichkeit einer weiteren Lernförderung sprechen (vgl. Schlesw.-Holst. LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - L 6 AS 190/11 B ER - juris Rdnr. 36).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2015 - L 13 AS 107/15

    Förderunterricht; Leistungsniveau; Lernziel; Schule; Versetzung

    Ist dem Gericht im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sachlage - wie hier bei einer komplexen Prognose - indes nicht möglich, so muss anhand einer Folgenabwägung entschieden werden, wobei die grundrechtlichen Belange des Antragstellers einzubeziehen sind (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - L 6 AS 190/11 B ER -, juris Rdn. 33).
  • SG Kassel, 14.04.2014 - S 6 AS 7/14

    Weitergewährung außerschulischer Lernförderung im Wege des einstweiligen

    Zwar weist das Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein (Beschluss v. 21.12.2011 - L 6 AS 190/11 B ER) zutreffend auf § 10 Abs. 3 SGB VIII hin, wonach die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht den Leistungen nach dem SGB II vorgehen.

    In dem vom Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vorläufig zu Gunsten des Antragstellers entschiedenen Falls ging es ebenfalls um einen Grundschüler (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 21.12.2011 - L 6 AS 190/11 B ER).

  • SG Itzehoe, 22.08.2013 - S 10 AS 156/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - Folgenabwägung - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Soweit (gewichtige) Zweifel daran bestehen, ob der Antragsgegner für die Leistung sachlich zuständig ist oder ob der Bedarf nicht vielmehr aus Mitteln der Jugendhilfe zu decken wäre, streitet eine umfassende Folgenabwägung (dazu bezogen auf Leistungen der Lernförderung: LSG Schleswig, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - L 6 AS 190/11 B ER - NZS 2012, 355 LS) für eine vorübergehende Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe zulasten des Antragsgegners.
  • SG Stade, 22.11.2012 - S 28 AS 781/12

    Anspruch eines Grundschülers auf ergänzende Lernförderung bei Gefährdung der

    Dies erfordert, dass mehr für als gegen die Richtigkeit der Angaben spricht (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.12.2011 - L 6 AS 190/11 B ER -, juris).
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